Als Norddeutscher Bund bezeichnete sich der Zusammenschluss verschiedener Gebiete, welche nördlich des Mains lagen – ganz allgemein, und vereinfacht, ausgedrückt.
Der, bereits im Jahre 1871, gegründete Verbad “Norddeutscher Bund” gilt allgemein hin als der Vorläufer eines nationalstaatlichen Deutschlands, wie wir es heute kennen. Insgesamt setzte sich der Zusammenschluss Norddeutscher Bund aus 22 souveränen Staaten zusammen, welche insgesamt über weit mehr als 215.000 Quadratkilometer Fläche verfügten. Zu dieser Zeit, Ende des 19. Jahrhunderts, lebten dort fast 30 Millionen Menschen.
Zur Entstehung des Zusammenschlusses Norddeutscher Bund ist zu sagen, dass dieser Zusammenschluss einzelner, unabhängiger, Gebiete Deutschlands, aus dem Militärbündnis des Jahre 1866 – welches seiner Zeit während des Krieges zwischen dem damaligen Preußen und Österreich bestand – resultierte. Dieser ursprüngliche Deutsche Bund wurde bei den Friedensverhandlungen in Prag und Wien aufgelöst. Preußen zog darauf hin, als Reaktion auf diese Auflösung, sämtliche Kriegsgegner nördlich des Mains zusammen. Eine Ausnahme bildeten hier lediglich Sachsen und Hessen-Darmstadt. Der so entstandene Bund wurde allerdings erst lange Zeit nach seiner eigentlichen Gründung, also im Nachhinein, anerkannt.
Folgende Gebiete schlossen sich damals dem Norddeutschen Bund an:
Königreich Preußen, Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, Königreich Sachsen, Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz, Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzogtum Odenburg, Großherzogtum Hessen, Herzogtum Braunschweig, Herzogtum Sachsen-Meiningen, Herzogtum Sachsen-Altenburg, Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha, Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck-Pyrmont, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe und Lippe, die Freie und Hansestadt Hamburg, Freie und Hansestadt Lübeck, die Freie Hansestadt Bremen sowie die nördlich des Mains gelegenen Teile des Großherzogtums Hessen.
Wilhelm der I., damals König von Preußen, bildete die Spitze des Bündnisses Norddeutscher Bund. Besonders daran war, dass ihm sowohl der Bundeskanzler, als auch die Bundesregierung, untergeordnet standen. Der Bundesrat wurde damals deutlich von den Preußen dominiert, welcher sich sich aus den verschiedenen Gesandten der einzelnen Gebiete und Regionen zusammensetzte. Am 16. April des Jahres 1867 nahm die deutsche Regierung die Norddeutsche Bundesverfassung, auch genannt NBV, an und verkündete diese noch im selben Jahr – bereits ab dem 1. Juli 1867 wurde diese neue Verfassung dann auch zur endgültigen und rechtskräftigen Grundlage des Zusammenschlusses.
Die Frage nach dem Thronfolgen Spaniens läutete dann später das Ende des Norddeutschen Bundes ein, durchaus im Sinne vieler Nachbarländer- und Staten gewesen war, denn sogar Frankreich sah, bereits seit einiger Zeit, das Bündnis Norddeutscher Bund als eine dominante, und offensichtliche, Bedrohung an, und forderte folglich dessen die Regierung zum Verzicht auf den spanischen Thron auf. Hier erteilte Fürst von Bismarck allerdings eine forsche, und resolute Absage an die Forderungen Frankreichs. Ein geschichtsträchtiger Akt, der die Kriegserklärung Frankreichs an Deutschland und den Norddeutschen Bund zur Folge haben sollte. Noch während des Krieges schlossen sich viele weitere deutsche Gebiete dem Zusammenschluss Norddeutscher Bund an, was mit unter ausschlaggebend gewesen sein dürfte für viele weitere, spätere, Entwicklungen, sowohl was die staatsgeschichtliche Entwicklung des heutigen Deutschlands anbelangt, als auch im damaligen Kriegsgeschehen.
Nach dem Sieg über Frankreich wurde dann der ursprünglich Norddeutsche Staat, der mittlerweile auch über ganz Süddeutschland verfügte, zu einem einzigen Großreich vereint, dem Kaiserreich Deutschland.
Demnach existierte im weiteren Sinne der ursprüngliche, und einstige, Norddeutsche Bund im Kaiserreich Deutschland weiter.