Der Bismarckbund: Konservativ, kritisch, konstruktiv

Bismarcks Sozialpolitik

Am 18. Januar 1871 wurde bekanntlich die staatliche Einheit Deutschlands ein erstes Mal wiederhergestellt. Es folgte ein Ringen um die „innere Einheit”, das an die Gegenwart erinnert: Finanzen und Militär, Schul- und Hochschulwesen mußten organisiert und finanziert werden. Dazu kam ab 1873 eine Wirtschaftskrise, die zu massiven sozialen Problemen führte. Auf diese Krise fand zunächst niemand eine Antwort, die im deutschen Reichstag mehrheitsfähig gewesen wäre. Insbesondere Konservative, liberale und christliche Politiker waren zunächst nicht zum Kompromiß bereit – und auch nicht zur mutigen und kraftvollen Reform.

Angesichts dieser Spannungen überrascht es geradezu, „daß es in den 1880er Jahren gelungen ist, mit den Gesetzen über die Sozialversicherung ein Jahrhundertwerk zu vollbringen.”[1] Mit dazu beigetragen hat auch der 1872 gegründete „Verein für Sozialpolitik”[2]. Erste Ansätze der Sozialreformen Bismarcks waren das Hilfskassen-Gesetz von 1876 und die Novellierung der Gewerbeordnung von 1878. Bismarck knüpfte damit an Einrichtungen an, die im Laufe der Jahrhunderte von Kirchen, Städten und Gemeinden sowie privaten Stiftungen geschaffen worden waren[3]. Weil dieses System Jahrhunderte lang ohne Eingriffe des Staates funktioniert hatte, waren insbesondere die Liberalen zunächst nur zögerlich dazu bereit, Bismarcks Reformpolitik mitzutragen, so daß die ersten Maßnahmen zwar in die richtige Richtung gingen, jedoch die Situation nicht wirklich entschärften. Vor allem blieben zwei Probleme ungelöst, die zur Verelendung breiter Bevölkerungsschichten führten:

Angesichts der unhaltbaren Situation in den Berliner Elendsquartieren, verharmlosend „Mietskasernen” genannt, drängte Bismarck erfolgreich auf weitere Reformen: Den Auftakt seiner eigentlichen Sozialgesetzgebung bildete 1881 die Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Unfallversicherung im Reichstag. Das Problem der Absicherung von Unfallfolgen (bis hin zur Invalidität) war nur scheinbar dies kein vordringliches Problem. Hätte man allerdings Arbeiter gefragt, wo der Schuh drücke, hätten diese geantwortet: „Die Löhne sind zu niedrig und die Arbeitszeit zu lang. 80% des schwer verdienten Lohnes zehren Miete und Verpflegung auf.” Dennoch wurden nicht etwa Lohnerhöhungen oder Arbeits­zeitregelungen getroffen. Dies waren (und sind) Dinge, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Einmischung des Staates regeln können. Z.B. erhalten seit jeher qualifizierte Arbeiter relativ hohe Löhne und lehnen Arbeitgeber zu lange Arbeitszeiten ab, da dann nur die Produktivität nachläßt.

Bismarcks Gesetzentwurf reagierte auf die unbestreitbare Tatsache, daß parallel zum rasanten Wachstum der Industrieproduktion auch die Zahl derer stieg, die auf Grund schwieriger Arbeitsbedingungen vorzeitig „invalide”, d.h. arbeitsunfähig wurden[4]. Die Arbeiter aber konnten auch auf Grund der niedrigen Löhne einen drohenden Verdienstausfall nicht privat auffangen, der bei einem schwereren Arbeitsunfall schnell eine enorme Höhe erreichen konnte. Für den Staatskonservativen Otto v. Bismarck war klar, daß es die Aufgabe des Staates mußte, das Risiko der Arbeitsunfähigkeit aufzufangen[5]. „Neben dem machtpolitischen Kalkül der Einbindung der Industriearbeiter waren hierfür die deutsche Geschichte im Allgemeinen und preußische Traditionen im Besonderen maßgeblich.”[6]

Nach langen Debatten im Reichstag wurde schließlich 1883 das Gesetz über die Krankenversicherung beschlossen und erst 1884 das über die Unfallversicherung. Beide Gesetze beruhten auf vier Punkten:

  1. Zwangsversicherung für alle;
  2. Einheitliche Organisation durch eine Reichsversicherungsanstalt;
  3. Beitragszahlung prinzipiell durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer;
  4. Übernahme der Beiträge für die ärmeren Arbeiter durch den Staat.

Ergänzt wurden diese Gesetze 1888 durch das Verbot der Sonntagsarbeit und 1889 durch die Einführung der Alters- und Invalidenversicherung. Durch diese Gesetze erhielten Industriearbeiter im Regelfall ab dem 70. Lebensjahr eine Rente, im Falle der Arbeitsunfähigkeit auch vorher eine Invalidenrente. Zu diesen Versicherungen zahlte der Staat einen Zuschuß[7]. Damals wurde peinlich darauf geachtet, daß der Staat sich nicht übernahm:

Weitergehende Gesetze z.B. zur Beschränkung der Arbeitszeit lehnte Bismarck ab, da er hellsichtig erkannte, daß derartige Regelungen zu einer höheren Arbeitslosigkeit führen würden. Auch eine Arbeitslosenversicherung wurde zunächst mit dem Argument abgelehnt, daß jeder der arbeiten könne, auch arbeiten solle; nur wer nicht (oder nicht mehr) arbeiten könne, dürfe trotzdem Geld erhalten (als Krankengeld oder Rente).

[1] Dieter Hertz-Eichenrode: Deutsche Geschichte 1871-1890. Das Kaiserreich in der Ära Bismarck. Stuttgart et al. 1992, S. 166.

[2] Vgl. dazu u.a. Dieter Lindenlaub: Richtungs­kämpfe im Verein für Sozialpolitik. 2 Bde. Wiesbaden 1967.

[3] Vgl. Miegel, Deformierte Gesellschaft, S. 201.

[4] Vgl. Miegel, Deformierte Gesellschaft, S. 201.

[5] Vgl. Meinhard Miegel: Sicherheit im Alter. Plädoyer für die Weiteentwicklung des Rentensystems. Stuttgart 1981, S. 41.

[6] Miegel, Deformierte Gesellschaft, S. 207.

[7] Vgl. Johannes Frerich / Martin Frey: Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Detschland, Bd. I. Mün­chen – Wien (2) 1996, S. 106.

[8] Miegel, Sicherheit im Alter, S. 42; Miegel, Deformierte Gesellschaft, S. 203.

[9] Frerich / Frey, Handbuch I, S. 100.

[10] Vgl. Miegel, Deformierte Gesellschaft, S. 201/02.

[11] Vgl. Miegel, Deformierte Gesellschaft, S. 204.

Lesen Sie auch den Aufsatz von Günther G.A. Marklein zum Thema: Bismarcks Erbe in der Sozialversicherung ---> hier klicken!

„Heben wir Deutschland in den Sattel. Reiten wird es schon können.” (Otto v. Bismarck)