Am 18. Januar 1871 wurde bekanntlich die staatliche
Einheit Deutschlands ein erstes Mal wiederhergestellt. Es folgte ein
Ringen um die „innere Einheit”, das an die Gegenwart
erinnert: Finanzen und Militär, Schul- und Hochschulwesen
mußten organisiert und finanziert werden. Dazu kam ab 1873 eine
Wirtschaftskrise, die zu massiven sozialen Problemen führte. Auf
diese Krise fand zunächst niemand eine Antwort, die im deutschen
Reichstag mehrheitsfähig gewesen wäre. Insbesondere
Konservative, liberale und christliche Politiker waren zunächst
nicht zum Kompromiß bereit – und auch nicht zur mutigen und
kraftvollen Reform.
Angesichts dieser Spannungen überrascht es geradezu,
„daß es in den 1880er Jahren gelungen ist, mit den Gesetzen
über die Sozialversicherung ein Jahrhundertwerk zu
vollbringen.”[1] Mit dazu beigetragen hat auch der 1872 gegründete „Verein für Sozialpolitik”[2].
Erste Ansätze der Sozialreformen Bismarcks waren das
Hilfskassen-Gesetz von 1876 und die Novellierung der Gewerbeordnung von
1878. Bismarck knüpfte damit an Einrichtungen an, die im Laufe der
Jahrhunderte von Kirchen, Städten und Gemeinden sowie privaten
Stiftungen geschaffen worden waren[3]. Weil dieses
System Jahrhunderte lang ohne Eingriffe des Staates funktioniert hatte,
waren insbesondere die Liberalen zunächst nur zögerlich dazu
bereit, Bismarcks Reformpolitik mitzutragen, so daß die ersten
Maßnahmen zwar in die richtige Richtung gingen, jedoch die
Situation nicht wirklich entschärften. Vor allem blieben zwei
Probleme ungelöst, die zur Verelendung breiter
Bevölkerungsschichten führten:
Angesichts der unhaltbaren Situation in den Berliner
Elendsquartieren, verharmlosend „Mietskasernen” genannt,
drängte Bismarck erfolgreich auf weitere Reformen: Den Auftakt
seiner eigentlichen Sozialgesetzgebung bildete 1881 die Vorlage eines
Gesetzentwurfs über die Unfallversicherung im Reichstag. Das
Problem der Absicherung von Unfallfolgen (bis hin zur Invalidität)
war nur scheinbar dies kein vordringliches Problem. Hätte man
allerdings Arbeiter gefragt, wo der Schuh drücke, hätten
diese geantwortet: „Die Löhne sind zu niedrig und die
Arbeitszeit zu lang. 80% des schwer verdienten Lohnes zehren Miete und
Verpflegung auf.” Dennoch wurden nicht etwa Lohnerhöhungen
oder Arbeitszeitregelungen getroffen. Dies waren (und sind) Dinge,
die Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Einmischung des Staates regeln
können. Z.B. erhalten seit jeher qualifizierte Arbeiter relativ
hohe Löhne und lehnen Arbeitgeber zu lange Arbeitszeiten ab, da
dann nur die Produktivität nachläßt.
Bismarcks Gesetzentwurf reagierte auf die unbestreitbare Tatsache,
daß parallel zum rasanten Wachstum der Industrieproduktion auch
die Zahl derer stieg, die auf Grund schwieriger Arbeitsbedingungen
vorzeitig „invalide”, d.h. arbeitsunfähig wurden[4].
Die Arbeiter aber konnten auch auf Grund der niedrigen Löhne einen
drohenden Verdienstausfall nicht privat auffangen, der bei einem
schwereren Arbeitsunfall schnell eine enorme Höhe erreichen
konnte. Für den Staatskonservativen Otto v. Bismarck war klar,
daß es die Aufgabe des Staates mußte, das Risiko der
Arbeitsunfähigkeit aufzufangen[5]. „Neben
dem machtpolitischen Kalkül der Einbindung der Industriearbeiter
waren hierfür die deutsche Geschichte im Allgemeinen und
preußische Traditionen im Besonderen maßgeblich.”[6]
Nach langen Debatten im Reichstag wurde schließlich 1883 das
Gesetz über die Krankenversicherung beschlossen und erst 1884 das
über die Unfallversicherung. Beide Gesetze beruhten auf vier
Punkten:
Ergänzt wurden diese Gesetze 1888 durch das Verbot der Sonntagsarbeit und 1889 durch die Einführung der Alters- und Invalidenversicherung. Durch diese Gesetze erhielten Industriearbeiter im Regelfall ab dem 70. Lebensjahr eine Rente, im Falle der Arbeitsunfähigkeit auch vorher eine Invalidenrente. Zu diesen Versicherungen zahlte der Staat einen Zuschuß[7]. Damals wurde peinlich darauf geachtet, daß der Staat sich nicht übernahm:
Weitergehende Gesetze z.B. zur Beschränkung der Arbeitszeit lehnte Bismarck ab, da er hellsichtig erkannte, daß derartige Regelungen zu einer höheren Arbeitslosigkeit führen würden. Auch eine Arbeitslosenversicherung wurde zunächst mit dem Argument abgelehnt, daß jeder der arbeiten könne, auch arbeiten solle; nur wer nicht (oder nicht mehr) arbeiten könne, dürfe trotzdem Geld erhalten (als Krankengeld oder Rente).
[1] Dieter Hertz-Eichenrode: Deutsche Geschichte
1871-1890. Das Kaiserreich in der Ära Bismarck. Stuttgart et al.
1992, S. 166.
[2] Vgl. dazu u.a. Dieter Lindenlaub: Richtungskämpfe im Verein für Sozialpolitik. 2 Bde. Wiesbaden 1967.
[3] Vgl. Miegel, Deformierte Gesellschaft, S. 201.
[4] Vgl. Miegel, Deformierte Gesellschaft, S. 201.
[5] Vgl. Meinhard Miegel: Sicherheit im Alter.
Plädoyer für die Weiteentwicklung des Rentensystems.
Stuttgart 1981, S. 41.
[6] Miegel, Deformierte Gesellschaft, S. 207.
[7] Vgl. Johannes Frerich / Martin Frey: Handbuch der
Geschichte der Sozialpolitik in Detschland, Bd. I. München
– Wien (2) 1996, S. 106.
[8] Miegel, Sicherheit im Alter, S. 42; Miegel, Deformierte Gesellschaft, S. 203.
[9] Frerich / Frey, Handbuch I, S. 100.
[10] Vgl. Miegel, Deformierte Gesellschaft, S. 201/02.
[11] Vgl. Miegel, Deformierte Gesellschaft, S. 204.
Lesen Sie auch den Aufsatz von Günther G.A. Marklein zum Thema: Bismarcks Erbe in der Sozialversicherung ---> hier klicken!